Datenschutz

Die stetig strenger werdenden gesetzlichen Vorgaben setzen klare Leitplanken für den Datenschutz. Für die LLB-Gruppe ist der Datenschutz zentral. Massgeblich für uns sind die Gesetze und die aufsichtsrechtlichen Richtlinien in Liechtenstein, in der Schweiz und in Österreich sowie die spezifischen Vorgaben und Gegebenheiten in unseren Zielmärkten.

Die LLB registrierte im Berichtsjahr keine begründeten Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten.

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25. Mai 2019 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich in der ganzen EU und auch im EWR. Sie vereinheitlicht EU-weit die Regeln zur Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und öffentliche Stellen. Inhaltlich sieht die Verordnung unter anderem das «Recht auf Vergessen» vor, wonach Personen ihre Daten im Web durch die datenverarbeitenden Stellen löschen lassen können. Mit dem «One-Stop-Shop»-Ansatz können Betroffene Datenschutzverletzungen direkt bei der Datenschutzbehörde in ihrem Mitgliedstaat geltend machen, und zwar unabhängig davon, wo die Verletzung stattgefunden hat. Die Verordnung sieht ein Recht zur Information der Betroffenen über die Verarbeitung ihrer Daten vor und macht Vorgaben zur vertraglichen Regelung bei der Verarbeitung von Daten durch Dritte sowie zur Übermittlung von Personendaten in EU-Drittländer. Die LLB hat entsprechende Vorschriften für die ganze Unternehmensgruppe erlassen und die notwendigen organisatorischen und technischen Anpassungen fristgerecht umgesetzt.

Zusätzlich soll künftig auch die Privatsphäre im Internet und in der elektronischen Kommunikation in einer eigenen ePrivacy-Verordnung geregelt werden. Die entsprechende Grundlage liegt im Entwurf vor; das Inkrafttreten ist noch offen.

Datenschutzgesetz Liechtenstein / Schweiz

Das totalrevidierte Datenschutzgesetz ist in Liechtenstein per 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die Anpassung des Schweizer Datenschutzgesetzes an das neue EU-Recht ist noch im Gang. Mit einem Inkrafttreten ist frühestens im Jahr 2020 zu rechnen.