Regulatorische Offenlegungen

1 Eigenmittelerfordernis (Säule I)

Grundlage bilden – neben dem Bankengesetz und der Bankenverordnung des Fürstentums Liechtenstein – die durch die Europäische Union in Form der Capital Requirements Regulation (CRR) adaptierten Richtlinien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel III).

Zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken steht den Banken unter Basel III eine Auswahl verschiedener Ansätze zur Verfügung. Die LLB-Gruppe wendet den Standardansatz für Kreditrisiken, den Basisindikatoransatz für operationelle Risiken sowie den Standardansatz für Marktrisiken (Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang gemäss Artikel 94 Abs. 1 CRR) an. Die Bestimmung des Eigenmittelerfordernisses und des Tier-Kapitals erfolgt auf Basis des IFRS-Konzernabschlusses des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises, der geringfügig vom handelsrechtlichen Konsolidierungskreis der LLB-Gruppe abweicht.

Weiterführende Informationen zu den aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und Kennzahlen der LLB-Gruppe finden sich im separat publizierten Offenlegungsbericht 2019.

1.1 Segmentierung der Kreditrisiken

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Aufsichtsrechtliche Risikogewichtungen

in Tausend CHF

 

0 %

 

10 %

 

20 %

 

35 %

 

50 %

 

75 %

 

100 %

 

150 %

 

250 %

 

Total

31.12.2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zentralstaaten oder Zentralbanken

 

5'499'644

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

5'499'644

Regionale und lokale Gebietskörperschaften

 

111'788

 

0

 

99'402

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

211'190

Öffentliche Stellen

 

80'839

 

0

 

37'435

 

0

 

5'106

 

0

 

0

 

0

 

0

 

123'381

Multilaterale Entwicklungsbanken

 

60'399

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

60'399

Internationale Organisationen

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Institute

 

125'432

 

0

 

1'700'445

 

0

 

77'525

 

0

 

33'304

 

0

 

0

 

1'936'705

Unternehmen

 

0

 

0

 

236'916

 

0

 

109'598

 

0

 

1'210'226

 

29'120

 

0

 

1'585'860

Mengengeschäft

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

310'152

 

735'471

 

0

 

0

 

1'045'623

Durch Immobilien besicherte Risikopositionen

 

0

 

0

 

0

 

8'672'566

 

1'860'026

 

0

 

768'054

 

0

 

0

 

11'300'647

Ausgefallene Risikopositionen

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

72'836

 

59'287

 

0

 

132'123

Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gedeckte Schuldverschreibungen

 

0

 

794'881

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

794'881

Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

40'864

 

0

 

0

 

40'864

Beteiligungen

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

76'911

 

0

 

32

 

76'943

Sonstige Positionen

 

76'476

 

0

 

355

 

0

 

0

 

0

 

191'984

 

0

 

15'538

 

284'352

Total

 

5'954'578

 

794'881

 

2'074'553

 

8'672'566

 

2'052'256

 

310'152

 

3'129'650

 

88'407

 

15'570

 

23'092'612

Total Vorjahr

 

5'901'221

 

357'496

 

2'885'450

 

8'268'203

 

2'076'180

 

329'159

 

3'390'127

 

126'859

 

20'800

 

23'355'495

1.2 Kreditrisikominderung

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31.12.2019

 

31.12.2018

in Tausend CHF

 

Gedeckt durch anerkannte finanzielle Sicherheiten

 

Gedeckt durch Garantien

 

Andere Kredit­engagements

 

Total

 

Gedeckt durch anerkannte finanzielle Sicherheiten

 

Gedeckt durch Garantien

 

Andere Kredit­engagements

 

Total

Bilanzpositionen

 

683'676

 

4'258

 

0

 

687'933

 

880'537

 

6'656

 

0

 

887'193

Ausserbilanzpositionen

 

55'123

 

0

 

0

 

55'123

 

56'482

 

0

 

0

 

56'482

Derivate

 

11'368

 

0

 

0

 

11'368

 

1'427

 

0

 

0

 

1'427

Total

 

750'166

 

4'258

 

0

 

754'424

 

938'446

 

6'656

 

0

 

945'101

1.3 Leverage Ratio (LR)

Bestandteil des angewendeten Basel III-Pakets ist auch die Leverage Ratio, die mit ihrer Gegenüberstellung der ungewichteten bilanziellen und ausserbilanziellen Risikopositionen einerseits und der gehaltenen Eigenmittel andererseits versucht, das Risiko einer übermässigen Verschuldung der Institute zu verhindern. Die Leverage Ratio wird mit Anwendung der CRR 2 im Jahr 2021 auf 3 Prozent begrenzt. Sie befindet sich bis dahin in einer Monitoring-Phase durch die Aufsichtsbehörde und ist noch nicht rechtsverbindlich einzuhalten.

Per 31. Dezember 2019 betrug die Leverage Ratio der LLB-Gruppe 7.1 Prozent (31.12.2018: 6.7 %).

1.4 Liquidity Coverage Ratio (LCR)

Die in den europäischen Rechtsakten erfassten Vorschriften zur Liquiditätsdeckungsquote (LCR) sollen sicherstellen, dass Kreditinstitute über ein angemessenes Mass an Liquidität verfügen, um ihren Liquiditätsbedarf in einem Liquiditätsstressszenario innerhalb von 30 Kalendertagen decken zu können. Als gegenwärtig einzige verbindliche regulatorische Liquiditätskennzahl stellt die LCR sowohl bei der Liquiditätsrisikobewertung als auch bei der Liquiditätsrisikosteuerung eine wesentliche Messgrösse dar.

Für die LLB-Gruppe gilt per Ende 2019 hinsichtlich der LCR eine regulatorische Untergrenze von 100 Prozent. Mit einem Wert von 156.7 Prozent weist sie einen deutlich über den Erfordernissen liegenden Wert aus.

2 Internal Capital und Liquidity Adequacy Assessment Process (Säule II)

2.1 Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP)

Die LLB-Gruppe verfügt zur kontinuierlichen Bewertung und ausreichenden Sicherstellung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung über solide, wirksame sowie umfassende Strategien und Verfahren. Der bankinterne Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (Internal Capital Adequacy Assessment Process) ist für die LLB-Gruppe ein wichtiges Instrument des Risikomanagements. Dessen Ziel besteht darin, wesentlich zum Fortbestand der LLB-Gruppe beizutragen, indem die Angemessenheit der Kapitalausstattung aus verschiedenen Perspektiven sichergestellt wird.

Im Rahmen der «normativ internen Perspektive» wird über einen mittelfristigen Zeitraum hinweg beurteilt, inwieweit die LLB-Gruppe in der Lage ist, ihre quantitativen regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen und -vorgaben zu erfüllen und ihren sonstigen externen finanziellen Zwängen gerecht zu werden.

Die «normativ interne Perspektive» wird durch eine «ökonomisch interne Perspektive» ergänzt, in deren Rahmen alle wesentlichen Risiken identifiziert und quantifiziert werden, welche aus ökonomischer Sicht Verluste verursachen und das interne Kapital substanziell verringern könnten. Im Einklang mit der ökonomischen Perspektive stellt die LLB-Gruppe sicher, dass ihre Risiken hinreichend durch internes Kapital unterlegt sind.

Es gilt, die Angemessenheit der Kapitalausstattung unter den jeweiligen Perspektiven durch interne Modelle zu prüfen. Die quantifizierten Risiken der einzelnen Risikoarten werden zu einem Gesamtverlustpotenzial aggregiert und der zur Deckung dieser potenziellen Verluste zur Verfügung stehenden Deckungsmasse gegenübergestellt. Dabei wird festgestellt, inwieweit die LLB-Gruppe in der Lage ist, potenzielle Verluste zu tragen.

Die Finanzkraft der LLB-Gruppe soll von den Schwankungen an den Kapitalmärkten unbeeinträchtigt bleiben. Mit Szenarioanalysen beziehungsweise Stresstests werden Einflüsse von aussen simuliert und die Auswirkungen auf die Kapitalausstattung beurteilt. Wo notwendig, werden Massnahmen zur Risikominimierung getroffen.

Der ICAAP ist in internen Reglementen und Richtlinien dokumentiert und wird jährlich überprüft und überarbeitet.

2.2 Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP)

Die LLB-Gruppe verfügt über robuste Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme, mit denen sie das Liquiditätsrisiko über eine angemessene Auswahl von Zeiträumen ermittelt, misst, steuert und überwacht. Daneben wird für ein angemessenes Verhältnis der kurzfristigen Verbindlichkeiten zu den greifbaren Mitteln und den leicht verwertbaren Aktiven sowie für eine stabile Refinanzierungsbasis gesorgt.

Eine angemessene Liquiditätsausstattung setzt sich dabei aus den Bestandteilen der Säulen 1 und 2 zusammen. Dabei werden von der Säule 1 die Mindestanforderungen für kurzfristige und strukturelle Liquiditätsrisiken abgedeckt und von der Säule 2 die von diesen Mindestanforderungen nicht vollständig, oder überhaupt nicht erfassten Risiken sowie die Risiken, die ausserhalb des Einflussbereichs der Bank liegen. Zur Ermittlung der notwendigen Liquiditätsausstattung werden sowohl auf Einzel- als auch auf konsolidierter Basis solide, wirksame und umfassende Strategien und Verfahren angewendet.

Die Liquiditätsausstattung der LLB-Gruppe soll auch bei Schwankungen an den Märkten adäquat bleiben. Mit Szenarioanalysen beziehungsweise Stresstests werden Einflüsse von aussen simuliert und die Auswirkungen auf die Liquiditätsausstattung beurteilt. Wo notwendig, werden Massnahmen zur Risikominimierung getroffen.

Der bankinterne Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) ist in internen Reglementen und Richtlinien festgehalten und wird jährlich überprüft und überarbeitet.