Eigenkapitalanforderungen

Basel III

In der EU gilt seit 1. Januar 2014 das umfassende Reformpaket des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel III). Das Regelwerk verpflichtet Banken zu höheren Kapitalpuffern und stellt Anforderungen an die vorzuhaltende Liquidität. Die Reformen zielen darauf ab, die Regulierung, die Aufsicht sowie das Risikomanagement der Banken zu verbessern und damit sowohl die Widerstandskraft der einzelnen Banken als auch des gesamten Bankensystems zu stärken.

Liechtenstein hat als Mitglied des EWR mit der Kapitaladäquanzverordnung CRR (Capital Requirements Regulation) und der dazugehörigen Richtlinie CRD IV (Capital Requirements Directive) den Basel-III-Standard per 1. Februar 2015 in Kraft gesetzt. Das CRD-IV-Paket sorgt für eine quantitativ und vor allem qualitativ bessere Eigenmittelausstattung der Banken. Das übergeordnete Ziel der Vorschriften ist die Stärkung der Widerstandsfähigkeit des EWR-Bankensektors, sodass dieser besser in der Lage ist, wirtschaftliche Erschütterungen zu überwinden.