Datenschutz

Die stetig strenger werdenden gesetzlichen Vorgaben setzen klare Leitplanken für den Datenschutz. Für die LLB-Gruppe ist der Datenschutz zentral. Massgeblich für uns sind die Gesetze und die aufsichtsrechtlichen Richtlinien in Liechtenstein, in der Schweiz und in Österreich sowie die spezifischen Vorgaben und Gegebenheiten in unseren Zielmärkten. Die LLB registrierte im Berichtsjahr keine begründeten Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten.

EU-Datenschutz-Grundverordnung

In der Europäischen Union ist am 24. Mai 2016 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Sie vereinheitlicht EU-weit die Regeln zur Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und öffentliche Stellen. Dies soll den Schutz der Daten sicherstellen sowie den freien Datenverkehr innerhalb der EU gewährleisten. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist gilt die Verordnung seit dem 25. Mai 2018 verbindlich in der gesamten Europäischen Union. Sie stellt den Datenschutz in der EU erstmals auf eine einheitliche rechtliche Grundlage.

Inhaltlich hat die Verordnung zu verschiedenen wesentlichen Veränderungen geführt: Neu ist das «Recht auf Vergessen», wonach Personen ihre Daten im Web durch die datenverarbeitenden Stellen löschen lassen können. Neu ist auch der «One-Stop-Shop»-Ansatz. Damit können Betroffene Datenschutzverletzungen direkt bei der Datenschutzbehörde in ihrem Mitgliedstaat geltend machen, und zwar unabhängig davon, wo die Verletzung stattgefunden hat.

Daneben sieht die Verordnung zum Teil verschärfte Vorschriften zu zentralen Punkten des Datenschutzrechts vor: etwa zur Information der Betroffenen über die Verarbeitung ihrer Daten, zur vertraglichen Regelung bei der Verarbeitung von Daten durch Dritte sowie zur Übermittlung von Personendaten in EU-Drittländer. Die LLB hat entsprechende Regeln für die ganze Unternehmensgruppe erstellt und die notwendigen organisatorischen und technischen Anpassungen fristgerecht umgesetzt.

Datenschutzgesetz Liechtenstein / Schweiz

Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes in Liechtenstein tritt per 1. Januar 2019 in Kraft. Die Anpassung des Schweizer Datenschutzgesetzes an das neue EU-Recht ist noch im Gang. Mit einem Inkrafttreten ist frühestens im Jahr 2020 zu rechnen.