Einleitung

Das Gruppenreglement «Vergütungsstandards» bildet den Rahmen für die gruppenweite Vergütungspolitik. Es definiert die Grundlage, die Werte und Ziele sowie die Zuständigkeiten und bestimmt die Mindestanforderungen für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme. Der Vergütungsbericht informiert über die Elemente der Vergütung, das Festsetzungsverfahren sowie die Vergütung an den Verwaltungsrat und die Gruppenleitung.

Am 1. Januar 2014 trat in der Schweiz die «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften» (VegüV) in Kraft. Gemäss der Verordnung haben Schweizer Aktiengesellschaften, deren Aktien an einer Börse in der Schweiz oder im Ausland kotiert sind, in einem Vergütungsbericht Rechenschaft über die Bezüge der Mitglieder ihrer Organe zu geben. Die Details zur Berichterstattung sind in den Art. 13 bis 16 VegüV festgelegt.

Die VegüV findet keine Anwendung für ausländische Gesellschaften mit Kotierung in der Schweiz. Gemäss Mitteilung Nr. 2 / 2014 des Regulatory Board vom 1. September 2014, Ziff. II, sollen jedoch alle an der SIX Swiss Exchange kotierten Gesellschaften die gleichen Informationen betreffend Corporate Governance offenlegen müssen. Emittenten, welche die Vorschriften der VegüV nicht befolgen müssen, haben deshalb Angaben zu den Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung analog zu Art. 14 bis 16 VegüV zu publizieren. Die Liechtensteinische Landesbank AG kommt mit dem vorliegenden Vergütungsbericht dieser Verpflichtung nach.

Im Folgenden wird auf die Vergütungspolitik, die Grundlagen und Elemente der Vergütung, die Zuständigkeit und das Festsetzungsverfahren eingegangen. Schliesslich werden die Vergütungen des Berichtsjahres 2017 dargestellt.