Internationale Steuerthemen

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Liechtenstein zählt zu den Ländern, die als «Early Adopters» am 29. Oktober 2014 die multilaterale Vereinbarung, das sogenannte «Multilateral Competent Authority Agreement» (MCAA), zum automatischen Informationsaustausch unterzeichneten. 102 Länder und Finanzplätze haben sich bislang zum AIA bekannt. Am 22. August 2016 unternahm Liechtenstein einen weiteren wichtigen Schritt in der Umsetzung seiner Finanzplatz- und Steuerstrategie. Die Regierung hinterlegte bei der OECD in Paris die Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (MAK).

Datenaustausch 2017 / 2018

2017 fand mit den EU-Ländern (ausgenommen Österreich) zum ersten Mal der Austausch von Bankdaten statt, diese betrafen das Steuerjahr 2016. Seit 1. Dezember 2016 ist das MAK in Kraft, das ein umfassendes Instrument der multilateralen Zusammenarbeit im Steuerbereich darstellt. Auf dieser Grundlage erfolgt seit 2017 mit 32 weiteren Staaten die Umsetzung des automatischen Informationsaustausches. Ab 2018 kommen nochmals 27 Staaten hinzu.

AIA in der Schweiz

2017 sammelten die Schweizer Banken Steuerdaten, die ab 2018 mit den EU-Mitgliedstaaten sowie neun weiteren Staaten ausgetauscht werden. Ab 2018 wird die Schweiz den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit 41 weiteren Partnerländern – darunter auch Liechtenstein – umsetzen.

Doppelbesteuerungs- und Steuerinformationsabkommen

Die Basis der liechtensteinischen Finanzplatzpolitik bilden bilaterale, langfristig ausgelegte Kooperationsvereinbarungen. Mit 36 Ländern wurden bis Ende 2017 Steuerinformationsaustauschabkommen (TIEA: Tax Information Exchange Agreement) und mit 17 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.

Liechtenstein / Schweiz

Seit 2017 wird das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz angewendet. Die beiden Länder hatten das DBA, das am 22. Dezember 2016 in Kraft trat, am 10. Juli 2015 unterzeichnet. Dieses umfassende Abkommen lehnt sich an die Empfehlungen der OECD an und vermeidet die Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen. Es ersetzt das bisherige Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein über verschiedene Steuerfragen vom 22. Juni 1995, das lediglich die Besteuerung bestimmter Einkünfte regelte.

Das neue DBA beinhaltet auch die Besteuerung der AHV-Renten. Diese können ausschliesslich im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Bei den Grenzgängern behält der jeweilige Ansässigkeitsstaat wie bis anhin das Besteuerungsrecht. Die Leistungen der beruflichen Vorsorge unterliegen der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Neu ist auch die Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren geregelt.

Liechtenstein / Österreich

2017 tauschte Österreich erstmals auf der Grundlage des AIA-Abkommens Steuerinformationen für Neukunden aus. Die Datensammlung begann im Oktober 2016, der auf Bestandeskunden ausgeweitete Austausch findet im September 2018 statt.

Um Doppelspurigkeiten mit dem AIA-Abkommen zu vermeiden, haben Liechtenstein und Österreich am 17. Oktober 2016 ein Abänderungsprotokoll zu dem seit 2014 gültigen Abgeltungssteuerabkommen unterzeichnet. Die beiden Länder haben damit die teilweise Fortführung des Abgeltungssteuerabkommens für die intransparenten Vermögensstrukturen und die per 31. Dezember 2016 bestehenden transparenten Vermögensstrukturen vereinbart. Alle übrigen Konten oder Depots fallen in Zukunft unter das AIA-Abkommen mit der EU.

FATCA

Das liechtensteinische FATCA-Gesetz stellt sicher, dass die liechtensteinischen Finanzinstitute am US-Kapitalmarkt teilnehmen können. Liechtenstein und die USA haben dazu am 16. Mai 2014 ein Abkommen (Intergovernmental Agreement nach Modell 1) zur Umsetzung des «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA) abgeschlossen. Dieses US-Gesetz verpflichtet Finanzinstitute weltweit, ihre US-Kunden zu identifizieren sowie deren Vermögen und Erträge der Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten (Internal Revenue Service, IRS) offenzulegen. Die Informationen gehen über die geltenden Bestimmungen des «Qualified Intermediary Regime» (QI) hinaus.