2 Kapitalstruktur

2.1 Kapital

Die 25. ordentliche Generalversammlung vom 12. Mai 2017 hat beschlossen, die bisherigen börsenkotierten Inhaberaktien in Namenaktien mit demselben Nennwert umzuwandeln. Die Aktienumwandlung ist am Donnerstag, 18. Mai 2017, im Verhältnis 1 : 1 vollzogen worden. Das Aktienkapital der LLB setzt sich damit aus 30'800'000 auf den Namen lautende, voll einbezahlte Aktien im Nennwert von je CHF 5.00 zusammen und beträgt CHF 154.0 Mio.

2.2 Bedingtes und genehmigtes Kapital im Besonderen

Per Bilanzstichtag bestanden kein bedingtes und kein genehmigtes Kapital.

2.3 Kapitalveränderungen

Informationen zu den Kapitalveränderungen der letzten drei Berichtsjahre finden Sie in der Tabelle «Konsolidierte Eigenkapitalentwicklung».

2.4 Aktien und Partizipationsscheine

Das Aktienkapital war per 31. Dezember 2017 eingeteilt in 30'800'000 auf den Namen lautende, voll einbezahlte Aktien im Nennwert von CHF 5.00. Mit Ausnahme der LLB-Aktien, welche die Liechtensteinische Landesbank und ihre Tochtergesellschaften halten (1'922'937 Stück), sind sämtliche Aktien dividendenberechtigt. Das dividendenberechtigte Kapital betrug damit per 31. Dezember 2017 CHF 144.4 Mio. Grundsätzlich sind alle LLB-Aktien stimmberechtigt nach dem Prinzip «one share, one vote». Allerdings sind aufgrund der Vorschriften über den Erwerb eigener Aktien (Art. 306a ff. PGR) die von der Liechtensteinischen Landesbank und ihren Tochtergesellschaften gehaltenen LLB-Aktien vom Stimmrecht ausgenommen. Vorzugsrechte oder ähnliche Berechtigungen gibt es nicht. Werden neue Aktien ausgegeben, steht den Aktionären ein Bezugsrecht zu, gemäss welchem sie einen ihrem bisherigen Aktienbesitz entsprechenden Teil der neuen Aktien übernehmen können.

Partizipationsscheine hat die Liechtensteinische Landesbank AG keine ausgegeben.

2.5 Genussscheine

Genussscheine hat die Liechtensteinische Landesbank AG keine ausstehend.

2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

Die Namenaktien der Liechtensteinischen Landesbank sind unbeschränkt übertragbar, wobei das Land Liechtenstein, das kapital- und stimmenmässig zumindest 51 Prozent der Aktien hält, diesen Aktienanteil nicht veräussern darf.

Über die Eigentümer der Namenaktien führt die Liechtensteinische Landesbank ein Aktienbuch. Erwerber von Namenaktien werden auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, wenn sie ausdrücklich erklären, diese Aktien im eigenen Namen und für eigene Rechnung erworben zu haben. Ist der Erwerber nicht bereit, eine solche Erklärung abzugeben, kann der Verwaltungsrat die Eintragung mit Stimmrecht verweigern. In Anwendung von Art. 5a der Statuten (www.llb.li/statuten) hat der Verwaltungsrat festgelegt, dass Nominee-Eintragungen ohne Abgabe der erwähnten Erklärung generell ohne Stimmrecht erfolgen. Die gesetzliche Verweigerung der Eintragung in das Aktienbuch aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten.

2.7 Wandelanleihen und Optionen

Die Liechtensteinische Landesbank hatte per 31. Dezember 2017 keine Anleihen oder Wandelanleihen beziehungsweise Optionen auf eigenen Beteiligungstiteln ausstehend.