34 Fair-Value-Bewertung

Bewertungsrichtlinien

Der beizulegende Zeitwert beziehungsweise der Fair Value stellt eine marktbasierte, keine unternehmensspezifische Bewertung dar. Er wird als Preis definiert, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag am Hauptmarkt oder am vorteilhaftesten Markt für den Verkauf des Vermögenswerts eingenommen beziehungsweise für die Übertragung einer Schuld gezahlt wird.

Sofern vorhanden, werden die Fair Values aufgrund der Preise ermittelt, die an den aktiven, für das Unternehmen am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten notiert werden. Ein aktiver, zugänglicher Markt ist einer, auf dem Geschäftsvorfälle mit dem Vermögenswert oder der Schuld mit ausreichender Häufigkeit und ausreichendem Volumen auftreten, sodass jederzeit Preisinformationen zur Verfügung stehen. Die Bemessung beziehungsweise Ermittlung des Fair Value erfolgt unter Verwendung von massgeblichen und beobachtbaren Inputfaktoren. Dies ist grundsätzlich bei börsenkotierten Vermögenswerten oder Schulden gegeben. Wenn ein Markt für finanzielle oder nicht finanzielle Vermögenswerte beziehungsweise Schulden nicht aktiv ist oder sofern keine oder nicht in ausreichendem Masse beobachtbare Inputfaktoren vorhanden sind, muss die LLB-Gruppe zur Ermittlung des Fair Value Bewertungsverfahren beziehungsweise -techniken (Bewertungsmethoden oder -modelle) verwenden. Die Bewertungstechniken beinhalten Annahmen und Schätzungen, um einen Abgangspreis am Bemessungsstichtag aus Sicht des Marktteilnehmers zu ermitteln. Solche Annahmen beziehungsweise Schätzungen enthalten Unsicherheiten, wodurch es zu einem späteren Zeitpunkt zu wesentlichen Veränderungen des Fair Value der finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte und Schulden kommen kann. Finanzielle oder nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden, für welche eine Bewertungstechnik von nicht beobachtbaren Marktdaten zur Ermittlung des Fair Value verwendet wird, werden zum Transaktionspreis bewertet. Dieser Fair Value kann sich vom Fair Value, welcher basierend auf Bewertungstechniken ermittelt wird, unterscheiden.

Alle finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte und Schulden, zum Fair Value bewertet, sind in eine der drei folgenden Fair-Value-Hierarchien eingeteilt:

Level 1

Der Fair Value von kotierten Wertpapieren und Derivaten in den Handelsbeständen und Finanzanlagen wird anhand von Marktnotierungen an einem aktiven Markt bestimmt.

Level 2

Falls keine Marktnotierungen verfügbar sind, wird der Fair Value anhand von Bewertungsmethoden oder -modellen bestimmt. Die zugrunde liegenden Annahmen werden durch beobachtbare Marktpreise und andere Marktnotierungen gestützt.

Level 3

Für die restlichen Finanzinstrumente sind weder Marktnotierungen noch Bewertungsmethoden oder -modelle, welche auf Marktpreisen beruhen, verfügbar. Für diese Instrumente werden eigene Bewertungsmodelle oder -methoden mit zum Teil eigenen Inputfaktoren verwendet.

Bewertungsverfahren

Bewertungsverfahren beziehungsweise -techniken dienen dazu, den Fair Value von finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerten und Schulden zu ermitteln, für welche keine beobachtbaren Marktpreise von einem aktiven Markt zur Verfügung gestellt werden. Dies ist insbesondere bei nicht liquiden Finanzanlagen der Fall. Sofern vorhanden, verwendet die LLB-Gruppe marktbasierte Annahmen und Inputs als Grundlage für Bewertungstechniken. Wenn solche Informationen nicht verfügbar sind, werden Annahmen und Inputs von vergleichbaren Vermögenswerten und Schulden herangezogen. Für komplexe und sehr illiquide finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden wird der Fair Value mithilfe von Kombinationen aus beobachtbaren Transaktionspreisen und Marktinformationen ermittelt.

Zur Ermittlung des Fair Value von finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die nicht aktiv gehandelt werden und nicht gelistet sind, verwendet die LLB-Gruppe standardisierte und etablierte Bewertungstechniken. Im Wesentlichen nutzt sie folgende Bewertungsverfahren beziehungsweise -techniken und Inputfaktoren:

 

 

Bewertungs­modell

 

Input­faktoren

 

Bedeutende nicht beobacht­bare Input­faktoren

Level 2

 

 

 

 

 

 

Eigener Anlagefonds

 

Market to Model

 

Marktpreise der Basiswerte

 

 

Derivative Finanzinstrumente

 

Optionsmodelle

 

Basiswerte der Terminkontrakte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Level 3

 

 

 

 

 

 

Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet

 

Market to Model

 

Testierte Bilanzen

 

Illiquidität, spezielle mikroökonomische Konditionen

Als Finanzinvestitionen gehaltene Liegenschaften

 

Externe Gutachten, relative Werte im Marktvergleich

 

Preise vergleichbarer Liegenschaften

 

Beurteilung von speziellen Liegenschaftsgegebenheiten, erwartete Aufwendungen und Erträge für die Liegenschaft

Bestimmung der Fair Values durch aktive Märkte oder Bewertungstechniken

Nachstehende Tabelle zeigt die Klassifizierung der Fair-Value-Hierarchien der finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte und Schulden der LLB-Gruppe. Alle Aktiven und Passiven sind zum Fair Value bewertet und auf einer wiederkehrenden Grundlage in der

Bilanz zum Fair Value erfasst. Die LLB-Gruppe hat per 31. Dezember 2016 keine Aktiven und Fremdkapitalien, die zum Fair Value bewertet und auf einer nicht wiederkehrenden Basis in der Bilanz erfasst sind. Im Geschäftsjahr 2016 erfolgten keine wesentlichen Transfers zwischen Level-1- und Level-2-Finanzinstrumenten.

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in Tausend CHF

 

31.12.2016

 

31.12.2015

 

+/– %

Level 1

 

 

 

 

 

 

Handelsbestände

 

3'613

 

2'198

 

64.4

Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet

 

831'390

 

776'408

 

7.1

Finanzanlagen, zur Veräusserung verfügbar

 

198'745

 

236'237

 

–15.9

Total Level 1

 

1'033'749

 

1'014'843

 

1.9

 

 

 

 

 

 

 

Level 2

 

 

 

 

 

 

Handelsbestände

 

168

 

252

 

–33.3

Derivative Finanzinstrumente

 

82'607

 

62'013

 

33.2

davon zur Absicherung

 

1'279

 

392

 

226.4

Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet

 

293'149

 

366'028

 

–19.9

Finanzanlagen, zur Veräusserung verfügbar

 

92'408

 

59'935

 

54.2

Total Level 2

 

468'332

 

488'228

 

–4.1

 

 

 

 

 

 

 

Level 3

 

 

 

 

 

 

Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet

 

22'926

 

0

 

 

Als Finanzinvestitionen gehaltene Liegenschaften

 

16'018

 

16'240

 

–1.4

Total Level 3

 

38'944

 

16'240

 

139.8

 

 

 

 

 

 

 

Total Aktiven

 

1'541'024

 

1'519'311

 

1.4

 

 

 

 

 

 

 

Level 1

 

 

 

 

 

 

Total Level 1

 

0

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Level 2

 

 

 

 

 

 

Derivative Finanzinstrumente

 

161'976

 

151'593

 

6.8

davon zur Absicherung

 

2'178

 

531

 

310.5

Total Level 2

 

161'976

 

151'593

 

6.8

 

 

 

 

 

 

 

Level 3

 

 

 

 

 

 

Total Level 3

 

0

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total Fremdkapital

 

161'976

 

151'593

 

6.8

Bewertung von Aktiven und Passiven, klassifiziert als Level 3

Die wiederkehrende Bemessung des Fair Value von Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet, für welche bedeutende, nicht beobachtbare Inputfaktoren verwendet werden und die als Level 3 klassifiziert sind, beträgt die Auswirkung auf die Erfolgsrechnung des Geschäftsjahres 2016 CHF 12.2 Mio. Durch die Neubeurteilung des Fair Value der Finanzanlagen in 2016 erfolgte eine Zuordnung in Level 3. Die Finanzanlagen waren sowohl per 31. Dezember 2015 als auch per 31. Dezember 2016 unverändert im Bestand der LLB-Gruppe. Für die wiederkehrende Bemessung des Fair Value der als Finanzinvestitionen gehaltenen Liegenschaften, für welche bedeutende, nicht beobachtbare Inputfaktoren verwendet werden und die als Level 3 klassifiziert sind, sind die Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung des Geschäftsjahres 2016 nicht materiell und werden nicht aufgeführt. Die Bemessung beziehungsweise Bewertung hatte ebenfalls keinen Einfluss auf das sonstige Gesamtergebnis des Geschäftsjahres 2016.

Die Bewertungsprozesse zur Ermittlung des Fair Value für wiederkehrende und nicht wiederkehrende Bemessungen von Level-3-Aktiven und -Passiven, insbesondere die bedeutenden, nicht beobachtbaren Inputfaktoren wie in vorstehender Tabelle offengelegt, werden im Folgenden erläutert. Beziehungszusammenhänge zwischen beobachtbaren und nicht beobachtbaren Inputfaktoren werden nicht erläutert, da solche Beziehungszusammenhänge für die Bemessung des Fair Value keinen wesentlichen Einfluss haben.

Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet

Die Finanzanlagen werden periodisch basierend auf von Externen zur Verfügung gestellten Marktwerten erfolgswirksam bewertet. Bei den Finanzanlagen handelt es sich um nicht börsenkotierte Anteile an Unternehmen, welche basierend auf den aktuellen Unternehmensdaten periodisch durch diese beziehungsweise durch Dritte mit Hilfe von Bewertungsmodellen neu bewertet werden. Die Bewertung wird den Anteilsinhabern zur Verfügung gestellt. Eine eigene Bewertung mit Hilfe eines Bewertungsmodells basierend auf beobachtbaren beziehungsweise bedeutenden, nicht beobachtbaren Inputfaktoren durch die Anteilsinhaber ist folglich nicht erforderlich. Wie sich Veränderungen auf den Fair Value auswirken beziehungsweise wie sensitiv oder sensibel dieser sich verhält, ist nicht quantifizierbar beziehungsweise müssten hierfür diverse Annahmen über die Entwicklung der Unternehmen durch die LLB zu Grunde gelegt werden. Da es sich hierbei um Beteiligungen mit Infrastrukturcharakter handelt, wobei sich der Fair Value in den vergangenen Jahren grundsätzlich nur um die erwirtschafteten Gewinne veränderte, würde eine Sensitivitätsanalyse keinen zusätzlichen Nutzen für den Bilanzleser ergeben. Die Finanzanlagen weichen nicht zu einer höchsten und besten Verwendung ab.

Als Finanzinvestitionen gehaltene Liegenschaften


Die Liegenschaften, die als Finanzinvestitionen gehalten werden, werden periodisch von externen Gutachtern beziehungsweise basierend auf relativen Werten im Marktvergleich bewertet. Wenn keine entsprechenden Werte von vergleichbaren Liegenschaften verfügbar sind, aus denen eine verlässliche Ermittlung des Fair Value ableitbar ist, werden Annahmen getroffen. Diese beinhalten die Beurteilung und Berücksichtigung von Gegebenheiten, wie Lage und Zustand, sowie erwartete Aufwendungen und Erträge der Liegenschaft. Die Liegenschaften werden immer dann neu bewertet, wenn aufgrund von Ereignissen oder veränderten Umständen der Fair Value als nicht mehr marktgerecht erachtet wird. So können auftretende Änderungen in den Bemessungen des Fair Value zeitnah ermittelt und erfolgswirksam verbucht werden. Veränderungen der Inputfaktoren zur Bemessung des Fair Value können diesen wesentlich beeinflussen. Wie sich die Veränderungen auf den Fair Value auswirken beziehungsweise wie sensitiv oder sensibel dieser sich verhält, ist nicht quantifizierbar, da die Bewertung einer Liegenschaft auf einer Einzelbewertung beruht, die von diversen Annahmen beeinflusst ist. Folglich kann es zu einer bedeutenden Änderung des Fair Value kommen, die nicht quantifizierbar ist. Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Liegenschaften weichen nicht zu einer höchsten und besten Verwendung ab.