Regulatorische Offenlegungen

1 Eigenmittelerfordernis (Säule I)

Grundlage bilden das Bankengesetz und die Bankenverordnung des Fürstentums Liechtenstein, die auf den durch die EU adaptierten Richtlinien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht basieren.

Zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken steht den Banken unter Basel III eine Auswahl verschiedener Ansätze zur Verfügung. Die LLB-Gruppe wendet den Standardansatz für Kreditrisiken, den Basisindikatorenansatz für operationelle Risiken sowie den Standardansatz für Marktrisiken (Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang gemäss Artikel 94 (1) CRR) an. Die Bestimmung des Eigenmittelerfordernisses und des Tier-Kapitals erfolgt auf Basis des IFRS-Konzernabschlusses, wobei nicht realisierte Gewinne vom Kernkapital in Abzug gebracht werden.

Eine Erläuterung der Abweichungen zwischen dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen und dem Konsolidierungskreis zum Abschluss der konsolidierten Jahresrechnung findet sich im Offenlegungsbericht 2017.

Tabelle vergrößern(XLS:) Download
1.1 Segmentierung der Kreditrisiken

 

 

Aufsichtsrechtliche Risikogewichtungen

in Tausend CHF

 

0 %

 

10 %

 

20 %

 

35 %

 

50 %

 

75 %

 

100 %

 

150 %

 

250 %

 

Total

31.12.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zentralregierungen und -banken

 

4'140'000

 

0

 

24'296

 

0

 

5'873

 

0

 

0

 

0

 

0

 

4'170'169

Gebietskörperschaften

 

0

 

0

 

128'982

 

0

 

9'835

 

0

 

0

 

0

 

0

 

138'817

Verwaltungseinrichtungen

 

0

 

0

 

51'913

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

51'913

Multilaterale Entwicklungsbanken

 

100'650

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

100'650

Banken und Wertpapierfirmen

 

0

 

0

 

2'210'421

 

0

 

267'726

 

0

 

0

 

0

 

0

 

2'478'147

Unternehmen

 

0

 

0

 

104'084

 

0

 

60'744

 

0

 

976'377

 

45'295

 

0

 

1'186'500

Retail

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

278'601

 

596'443

 

0

 

0

 

875'044

Grundpfandgesichert

 

0

 

0

 

8'550

 

7'906'146

 

1'705'418

 

0

 

832'266

 

0

 

0

 

10'452'380

Überfällige Positionen

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

2'166

 

77'539

 

56'560

 

0

 

136'266

Beteiligungstitel

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

25'520

 

0

 

63

 

25'582

Gedeckte Schuldverschreibungen

 

0

 

217'771

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

217'771

Anteile an Wertpapierfonds und sonstige

 

84'006

 

0

 

12'237

 

0

 

0

 

0

 

383'363

 

0

 

0

 

479'606

Total

 

4'324'656

 

217'771

 

2'540'482

 

7'906'146

 

2'049'596

 

280'767

 

2'891'508

 

101'856

 

63

 

20'312'845

Total Vorjahr

 

3'666'921

 

175'030

 

3'170'361

 

7'570'622

 

2'437'881

 

265'192

 

2'867'099

 

118'361

 

47

 

20'271'513

Tabelle vergrößern(XLS:) Download
1.2 Kreditrisikominderung

 

 

31.12.2017

 

31.12.2016

in Tausend CHF

 

Gedeckt durch anerkannte finanzielle Sicherheiten

 

Gedeckt durch Garantien

 

Andere Kredit­engage­ments

 

Total

 

Gedeckt durch anerkannte finanzielle Sicherheiten

 

Gedeckt durch Garantien

 

Andere Kredit­engage­ments

 

Total

Bilanzpositionen

 

0

 

11'099

 

0

 

11'099

 

0

 

9'148

 

0

 

9'148

Ausserbilanzpositionen

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

352

 

0

 

352

Derivate

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Total

 

0

 

11'099

 

0

 

11'099

 

0

 

9'499

 

0

 

9'499

1.3 Leverage Ratio (LR)

Bestandteil des nunmehr angewendeten Basel III-Pakets ist auch die Leverage Ratio, die mit ihrer Gegenüberstellung der ungewichteten bilanziellen und ausserbilanziellen Risikopositionen einerseits und der gehaltenen Eigenmittel andererseits, das Risiko einer übermässigen Verschuldung der Institute zu verhindern versucht. Die Leverage Ratio soll auf 3 Prozent begrenzt werden. Sie befindet sich gegenwärtig in einer Monitoring-Phase durch die Aufsichtsbehörde und ist noch nicht rechtsverbindlich einzuhalten. Per 31. Dezember 2017 betrug die Leverage Ratio der LLB-Gruppe 8.3 Prozent (31.12.2016: 7.8 %).

1.4 Liquidity Coverage Ratio (LCR)

Die seit Januar 2016 in Liechtenstein anzuwendende Delegierte Verordnung (EU) 2015 / 61 dient der Ergänzung der Capital Requirements Regulation (CRR) in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute. Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass Kreditinstitute über ein angemessenes Mass an Liquidität verfügen, um ihren Liquiditätsbedarf in einem Liquiditätsstressszenario innerhalb von 30 Kalendertagen decken zu können. Als einzige verbindliche regulatorische Liquiditätskennzahl stellt die LCR sowohl bei der Liquiditätsrisikobewertung als auch bei der Liquiditätsrisikosteuerung eine wesentliche Messgrösse dar.

Für die LLB-Gruppe gilt per Ende 2017 eine regulatorische Untergrenze für die LCR von 80 Prozent. Mit einem Wert von 126.3 Prozent weist die LLB-Gruppe einen deutlich über den Erfordernissen liegenden Wert aus.

2 Risikotragfähigkeit (Säule II)

Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ein quantitatives Risikomanagement, die sich aus der Säule II ergeben, werden bei der LLB-Gruppe unter anderem durch eine Risikotragfähigkeitsrechnung abgedeckt. Das Ziel der Risikotragfähigkeitsrechnung besteht darin, die Sicherstellung des Weiterbestandes der LLB-Gruppe zu gewährleisten. Dabei gilt es, die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung durch interne Modelle zu prüfen. Die Risikoergebnisse der einzelnen Risikoarten werden zu einem Gesamtverlustpotenzial aggregiert und der zur Deckung dieser potenziellen Verluste zur Verfügung stehenden Deckungsmasse gegenübergestellt. Dabei wird festgestellt, inwieweit die LLB-Gruppe in der Lage ist, potenzielle Verluste zu tragen.

Die LLB-Gruppe verwendet für die Risikotragfähigkeitsrechnung den Value-at-Risk-Ansatz mit einem Konfidenzniveau von 99.98 Prozent und einer Haltedauer von einem Jahr. Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten werden nicht berücksichtigt.

Die Finanzkraft der LLB-Gruppe soll von den Schwankungen an den Kapitalmärkten unbeeinträchtigt bleiben. Mit Szenario-Analysen beziehungsweise Stresstests werden Einflüsse von aussen simuliert und die Auswirkungen auf das Eigenkapital beurteilt. Wo notwendig werden Massnahmen zur Risikominimierung getroffen.